Hier einige Auszüge aus dem Vortrag, zunächst die Bestandsaufnahme:
Insgesamt haben knapp 80 % aller eingetragenen Intensivtäter einen Migrationshintergrund.
Der Anteil der ethnischen Deutschen liegt nach Abzug der Russland-
Deutschen bei rund 17 %, bei Zuzählung derselben bei rund 20 %.
Der Annahme, daß es ohne die Migrationsbewegungen der letzten Jahrzehnte kein
nennenswertes Intensivtäterproblem gäbe, könnte somit schwerlich widersprochen
werden.
Bei den bereits beschriebenen türkischkurdisch-
libanesischen Großfamilien muss zudem davon ausgegangen werden,
dass dort keineswegs selten eine konsequente Erziehung zur professionellen Kriminalitätsausübung
stattfindet.
Jugendliche aus solchen Familien
dazu anzuhalten, zu lernen und zu arbeiten, kommt dem Versuch gleich, Wasser
mit einem Sieb aufzufangen. Sie erleben schließlich, dass ihr Vater, die älteren
Brüder, Cousins, Onkel etc. ebenfalls kaum lesen und schreiben können und
trotzdem „dicke Autos“ fahren.
Es gibt nur eine einzige
Maßnahme, die sie wirklich beeindrucken könnte, nämlich die Haft. So entspricht
es polizeilichen Erfahrungen, dass Täter, die bereits einige Monate Untersuchungshaft
hinter sich haben, in ihrem Auftreten und Verhalten deutlich vorsichtiger
geworden sind.
Damit stellt die Tätergruppe junger Männer orientalischen Ursprungs die Anwender
des JGG vor das Dilemma, dass dessen abgestuftes Sanktionenkonzept bei
dieser Zielgruppe schlicht nicht wirkt; will man bei ihnen erzieherische Wirkungen
erzielen, muss man sie hierfür erst durch Vollzug mehrmonatiger Haft bereit
machen. Dies bedeutet aber weiter, dass eine spürbare, insbesondere sich statistisch
auswirkende Verringerung der Fallzahlen in den von den hier bearbeiteten
Tätern bevorzugten Deliktsfeldern erst dann erzielbar erschiene, wenn es möglich
wäre, die Täter schon nach Begehung ihrer ersten schweren Tat in Untersuchungshaft
zu nehmen. Diese Möglichkeit wird vom geltenden Recht jedoch derzeit
nicht geboten.
Hierzu muß das Haftrecht in der
Art geändert werden, daß bereits die Begehung einer solchen Tat – insbesondere
eines Verbrechens – als Haftgrund ausreicht, und zwar auch – und gerade – bei
nichterwachsenen Tätern. Ein solches Haftrecht gäbe Polizei und Justiz endlich
die Möglichkeit, in der erforderlichen Schnelligkeit und Deutlichkeit zu reagieren,
was eine Verfestigung delinquenter Verhaltensmuster bei den Tätern im Regelfall
erst gar nicht zuließe, abschreckend auf das Umfeld weiterer tatbereiter Personen
wirken und als Konsequenz das Gefühl der Sicherheit im öffentlichen Raum zunehmend
verbreiten würde.
Es muß erreicht werden, daß besonders auffällige ausländische Kriminelle außer
Landes geschafft oder sonst „aus dem Verkehr“ gezogen werden können, damit
sie – insbesondere für nachwachsende Kinder und Jugendliche - kein Beispiel
mehr geben und andere zur Nachahmung animieren können. Als abschreckendes
Beispiel würden sie hingegen präventiv wirken.
Es führt schließlich kein Weg an der Erkenntnis vorbei, daß die entstandenen kriminalitätsfördernden
Verhältnisse auch mit der schieren Zahl von Ausländern
bzw. Migranten in den hochbelasteten Quartieren zu tun haben sowie mit der
„Qualität“ derselben, insbesondere ihrer sozialen Herkunft, ihrer Integrationsfä22
higkeit und –willigkeit etc. Hieraus folgt zwingend auch die Lösung, nämlich Reduzierung
der Zahl der nicht integrierbaren Ausländer auf ein verkraftbares Maß.
Aber natürlich halten ja alle Experten die Vorschläge von Herrn Koch für Humbug. Man muss sich halt nur die richtigen aussuchen. Und alle anderen mundtot machen.
1 Kommentar:
http://tkurbjuhn.blogspot.com/2008/01/das-imperium-schlgt-zurck.html
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